Auszug aus tcm-fachverband.ch:
Update 18.02.22 / Aufhebung der meisten Massnahmen
Mit der Sitzung vom 16.02.22 hat der Bundesrat fast alle Covid-Massnahmen aufgehoben. Schweizweit gilt die Maskenpflicht nur noch in bestimmten Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr.
Die Gesundheitseinrichungen mit Maskenpflicht sind laut “Covid-19-Verordnung besondere Lage“: Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime. (Art. 4)
Arzt- und Gesundheitspraxen unterliegen demnach nicht der schweizweiten Maskenpflicht. Die Kantone können aber weitergehende Vorschriften erlassen und auch für Praxen eine Maskenpflicht festlegen. (Art. 5) 🎉🎉🎉🎉🎉🎉🤜🏼🤛🏻
Selbstverständlich nehmen wir auch weiterhin Rücksicht auf unsere Patienten, die lieber weiterhin mit Maske behandelt werden möchten. Wir freuen uns aber megamässig, wieder in die kompletten Gesichter vieler unserer Kunden schauen zu dürfen!
